Bei der Anmietung eines Zimmers oder einer Wohnung wird in der Regel ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Ganz wichtig: Erst informieren, dann unterschreiben!!! Nie einen Mietvertrag blindlings unterschreiben, das hat schon so manchen einiges Geld und auch Nerven gekostet! Daher solltest Du zum Abschluß des Mietvertrages nach Möglichkeit einen deutschen oder ausländischen Bekannten mitnehmen, der sich ein wenig in Fragen des Mietrechtes auskennt. Achte vor allem darauf, möglichst keine langfristigen Mietvertäge abzuschließen. Du mußt den Mietvertrag nicht sofort unterschreiben. Wenn Du weitere Fragen zum Mietrecht hast, kannst Du Dich an das AStA-Wohnungsreferat wenden. Beim Einzug wird häufig zusätzlich eine Kaution in Höhe von ein bis drei Monatsmieten verlangt. Dieser Betrag dient dem Vermieter als Sicherheit, falls Schäden an den Möbeln oder an der Wohnung vom Mieter verursacht werden.
Wenn Du bei möblierten Zimmern einige Möbelstücke nicht brauchst, wirf sie nicht weg, sondern sprich mit dem Vermieter. Bei elektrischen Geräten, z.B. Herd, Kühlschrank, kannst Du prüfen, ob alle funktionsfähig sind. Die Kaution muß der Vermieter nach dem Auszug des Mieters aus der Wohnung zurückzahlen, sofern nichts beschädigt wurde.
geschrieben von Abdeljalil Cherkaoui